IMPRESSUM

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AP Fischer Capital & Co. KmG

-PERSONA CONSULT-

 

Die AP Fischer Capital & Co. KmG mit Sitz in Hergiswil bietet unter dem eigenen Namen „PERSONA CONSULT“ („PERSONA CONSULT„) für Unternehmen („Auftraggeber„) Dienst- und Beratungsleistungen im Bereich der allgemeinen Personalverwaltung/Personalarbeit und des Personalmanagements sowie sämtlicher damit zusammenhängender Aufgaben, einschließlich der diesbezüglichen Ausgestaltung und Betreuung des Unternehmensauftritts in sozialen Medien („Consulting Service“) an.

 

1. GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle oben benannten Dienst- und Beratungsleistungen („Consulting Service“) zwischen PERSONA CONSULT und dem jeweiligen Auftraggeber ausschließlich. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzaufträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Von diesen AGB abweichende oder diesen widersprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn PERSONA CONSULT diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

 

2. VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertrag über den angebotenen Consulting Service (gleich ob, allgemeiner Personalverwaltungs-/beratungsauftrag oder Online-Betreuungsauftrag für den Unternehmensauftritt) zwischen PERSONA CONSULT und dem Auftraggeber sowie die vorliegenden AGB treten mit der schriftlichen Unterzeichnung des jeweiligen individuellen Auftrags in Kraft. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung per E-Mail gewahrt.

 

3. LEISTUNGSUMFANG

Der von PERSONA CONSULT angebotene Consulting Service wird individuell auf den Kunden abgestimmt und umfasst folgende Leistungen:

(i) Dienstleistungen im Bereich allgemeiner Personalverwaltung/-arbeit und Personalmanagement beauftragt (die „HR-Leistungen“);

(ii) Ausgestaltung/Optimierung und Betreuung des Online-Auftritts des Auftraggebers, insbesondere in Bezug auf das Unternehmensimage, Darstellung des Betriebsklimas und Hervorhebung sozialer Aspekte, u.a. zwecks der Personalsuche („Online-Betreuung“).

PERSONA CONSULT ist berechtigt, die ihr nach dem jeweiligen Auftrag obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise auch durch Dritte erbringen zu lassen.

PERSONA CONSULT wird diesen/diese Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation für die Leistungserbringung verfügt.

 

4. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS

Unabhängig von der Vereinbarung entsprechender Pflichten im jeweiligen Auftrag, verpflichtet sich der Auftraggeber dafür zu sorgen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrags an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungs- bzw. Leistungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass PERSONA CONSULT auch ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und PERSONA CONSULT von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des jeweiligen Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von PERSONA CONSULT bekannt werden.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass –sofern für die Leistungserbringung erforderlich– seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit von PERSONA CONSULT über diese informiert werden.

 

5. KÜNDIGUNG DES AUFTRAGS

Ein Auftrag über den jeweils beauftragten Consulting Service kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

6. HONORARANSÄTZE

Für die beauftragten Leistungen berechnet PERSONA CONSULT dem Auftraggeber ein monatlich pauschales Honorar, das mit dem jeweiligen Auftrag nach Leistungsbeschreibung und -umfang vereinbart wird.

 

7. ZAHLUNGSKONDITIONEN

Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto. 

Alle Honoraransätze verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer von derzeit 7.7 % wird bei Rechnungsstellung zusätzlich erhoben und separat ausgewiesen.

Im Falle der Nichtzahlung von Rechnungen ist PERSONA CONSULT von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit, bis eine vollständige Zahlung erfolgt ist. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

8. GEWÄHRLEISTUNG

PERSONA CONSULT ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an der Leistung zu beheben. PERSONA CONSULT wird den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

9. HAFTUNG

PERSONA CONSULT schuldet im Rahmen des angebotenen und vereinbarten Consulting Services keinen bestimmten Erfolg. PERSONA CONSULT haftet demgemäss auch nicht für ein bestimmtes Ergebnis, dass der Auftraggeber für sich aus der Beauftragung der jeweiligen Leistung erwartet.

Im Übrigen haftet PERSONA CONSULT nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde, – ausgenommen für Personenschäden – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und/oder Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Leistungsverzögerungen, die auf nicht vollständige, später abgeänderte oder nicht rechtzeitig übermittelte Informationen oder Unterlagen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, sind von der PERSONA CONSULT nicht zu vertreten.

Soweit die Haftung in diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe der PERSONA CONSULT sowie der Arbeitnehmer, Vertreter und Unterauftragnehmer der PERSONA CONSULT.

Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

 

10. DATENSCHUTZ und VERTRAULICHKEIT

PERSONA CONSULT verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die PERSONA CONSULT über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

PERSONA CONSULT ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen PERSONA CONSULT sich bedient, entbunden. PERSONA CONSULT hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

PERSONA CONSULT ist berechtigt, anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet PERSONA CONSULT Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

Der Auftragsgeber erklärt, dass die von ihm gelieferten Daten dem geltenden Recht sowie berechtigten Interessen Dritter nicht entgegenstehen bzw. widersprechen, insbesondere nicht dem Datenschutzgesetz, dem Urheberrecht, dem Marken- Kennzeichenrecht in seiner geltenden Fassung. PERSONA CONSULT hat keine Verpflichtung, die Rechtmäßigkeit der Daten, deren Herkunft oder deren Verarbeitung zu überprüfen.

Wird PERSONA CONSULT wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber PERSONA CONSULT schad- und klaglos. Der Auftraggeber hat PERSONA CONSULT sämtliche Nachteile zu ersetzen, die PERSONA CONSULT durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen. 

 

11. AUFRECHNUNGSVERBOT

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit allfälligen eigenen Forderungen gegen die Forderungen der PERSONA CONSULT aufzurechnen.

 

12. ANWENDBARES RECHT und GERICHTSSTAND

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich Schweizerischem Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Kollisionsnormen, (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt als Gerichtsstand das Domizil der AP Fischer Capital & Co. KmG. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, den Auftraggeber an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
AP Fischer Capital & Co. KmG

-PERSONA CONSULT-

Die AP Fischer Capital & Co. KmG mit Sitz in Hergiswil bietet unter dem eigenen Namen „PERSONA CONSULT“ („PERSONA CONSULT“) für Unternehmen („Auftragnehmer“) die Rekrutierung von Mitarbeitern der mittleren und oberen Führungsebene sowie des unteren und mittleren Managements an.

1. GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Dienstleistungen bezüglich der Personalsuche (Recruiting) zwischen PERSONA CONSULT und dem jeweiligen Auftraggeber.

Von diesen AGB abweichende oder diesen widersprechenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn PERSONA CONSULT diesen ausdrücklich schriftlich zustimmt.

2. VERTRAGSSCHLUSS

Der Vertrag auf Personalvermittlung zwischen PERSONA CONSULT und dem Auftraggeber sowie die vorliegenden AGB treten mit der schriftlichen Unterzeichnung des Auftrags für ein Suchmandat („Recruiting“) in Kraft. Die Schriftform wird auch durch Übermittlung per E-Mail gewahrt.

3. LEISTUNGSUMFANG

Das Suchmandat von PERSONA CONSULT wird individuell auf den Kunden abgestimmt und beinhaltet, wenn möglich und gewünscht einen Kundenbesuch, bei dem das Stellen‐ bzw. Anforderungsprofil besprochen sowie die Unternehmensverhältnisse näher betrachtet werden. Das Suchmandat umfasst dabei folgende Rekrutierungs- und Selektionsaufgaben:
▪ Erstellen des Anforderungsprofils bzw. der Stellenbeschreibung, sofern nicht bereits vorhanden
▪ Texten und Bearbeiten eines werbewirksamen Stelleninserates
▪ Gezielte Suche über verschiedene Medien-Portale
▪ Ansprache entsprechender Kandidaten
▪ Administration der Bewerbungseingänge sowie Vorselektion
▪ Koordinieren der Vorstellungsgespräche beim Auftraggeber
▪ Der Auftraggeber wird regelmässig über den Suchprozess informiert

Folgende Dienstleistungen sind im Leistungsumfang nicht inbegriffen und werden nur auf Wunsch des Auftraggebers ausgeführt sowie separat in Rechnung gestellt.
▪ Platzieren von zusätzlichen Stelleninseraten
Die Kosten für Print- und/oder Online-Inserate werden zum Selbstkostenpreis weiter verrechnet.

4. KÜNDIGUNG DES AUFTRAGS

Ein Auftrag zur Personalvermittlung kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Kündigt der Auftraggeber das Mandat, werden die aufgelaufenen Arbeitsstunden nach Aufwand zum Stundenansatz gemäss Ziffer 5.1 in Rechnung gestellt.
Kommt ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und einem von PERSONA CONSULT vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb eines Jahres nach Kündigung des Auftrags zustande, so wird ein Vermittlungshonorar gemäss Ziff. 5.2 fällig.

5. HONORARANSÄTZE
5.1 Verrechnung Stundenaufwand

Mit der Auftragserteilung ist durch den Auftraggeber eine Vorschusszahlung auf den Arbeitsaufwand fällig, auf die der tatsächliche Stundenaufwand angerechnet wird.
Der tatsächliche Stundensatz für die Verrechnung des Stunden- bzw. Arbeitsaufwands beträgt
CHF 250.-.
Nach der Auftragserteilung erstellt PERSONA CONSULT eine Rechnung für den initialen Arbeitsaufwand von CHF 3’750.- als Akontozahlung, welcher 15 Stunden à CHF 250.- entspricht sowie für Inseratekosten von CHF 400.-. Die Akontozahlung und die Inseratekosten sind bei Kündigung (Ziff. 4.) oder infolge Garantieleistung (Ziff. 7.) nicht rückzahlungspflichtig.

Über den Stundenaufwand wird Bericht geführt. Die weiteren, geleisteten Stunden werden im Aufwand verrechnet. Bei erfolgreichem Abschluss erfolgt eine Verrechnung des Vermittlungshonorars von 25 % gemäss Ziff. 5.2 der AGB von PERSONA CONSULT.

5.2 Vermittlungshonorar

Der Anspruch von PERSONA CONSULT auf ein Vermittlungshonorar wird durch den Abschluss eines gültigen Arbeitsvertrags zwischen einem Kandidaten und dem Auftraggeber begründet. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Abschluss eines Arbeitsvertrags mit dem von PERSONA CONSULT vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb von sieben Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung mitzuteilen.
Das Vermittlungshonorar beträgt 25 % vom berechneten Jahresbruttogehalt. Zum massgebenden Jahresbruttogehalt gehören sämtliche vereinbarten Bezüge während der ersten zwölf Monate der Anstellung (Bruttomonatslohn, 13. Gehalt, Gratifikationen, Provisionen, Tantiemen, Beteiligungen und weitere Boni oder Einmalzahlungen). Bei leistungsorientiertem Gehalt ist das Zieleinkommen massgebend. Setzt sich das Gehalt aus einem Festgehalt und einer variablen Komponente zusammen, ist PERSONA CONSULT berechtigt, unsere Honorarabrechnung zunächst auf der Basis des Grundgehalts zu erstellen und nach Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres auf der Grundlage der tatsächlich ausgezahlten Tantieme eine Nachberechnung vorzunehmen. Bei einer Teilzeit-Anstellung des vermittelten Kandidaten dient das auf 100 % aufgerechnete Jahresbruttogehalt als Berechnungsbasis.

6. ZAHLUNGSKONDITIONEN

Alle Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 30 Tagen netto.
Alle vorgängig erwähnten Honoraransätze, Entschädigungen und Preise verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer von derzeit 7.7 % wird bei Rechnungsstellung zusätzlich erhoben und separat ausgewiesen.

7. GARANTIELEISTUNGEN

Sollte der Arbeitsvertrag zwischen einem von PERSONA CONSULT vermittelten Kandidaten und dem Auftraggeber innerhalb der Probezeit (maximal drei Monate) seitens des Kandidaten aus persönlichen Gründen aufgelöst werden, verpflichtet sich PERSONA CONSULT zur Rückerstattung des bezahlten Honorars wie folgt:

Austritt innerhalb von 30 Kalendertagen 50 %
Austritt innerhalb 31 bis 60 Kalendertagen 25 %
Austritt innerhalb 61 bis 90 Kalendertagen 10 %

Dabei ist nicht der Kündigungszeitpunkt, sondern der vereinbarte letzte Arbeitstag massgebend.
PERSONA CONSULT ist jedoch berechtigt, dem Auftraggeber ein Angebot für die Suche nach einem geeigneten Ersatzkandidaten zu unterbreiten. Allfällige Kosten hierfür werden nach Rücksprache offeriert.

8. SCHUTZKLAUSEL

Geht der Auftraggeber mit einem von PERSONA CONSULT vorgeschlagenen Kandidaten innerhalb eines Jahres seit der Präsentation der Bewerbungsunterlagen ein festes Arbeitsverhältnis ein, ist ein
Vermittlungshonorar gemäss Ziff. 5 geschuldet, auch wenn es eine andere als die ursprünglich vorgesehene Stelle betrifft, sei es Teilzeit oder Vollzeit, unabhängig von den Gründen, die zum
Vertragsabschluss geführt haben. Insbesondere auch, wenn sich der von PERSONA CONSULT vorgeschlagene Kandidat eigenständig initiativ beim Auftraggeber vorgestellt hat oder der Auftraggeber mit ihm Kontakt aufgenommen hat oder sein Name durch eine Drittperson dem Auftraggeber angegeben worden ist.

PERSONA CONSULT verpflichtet sich ihrerseits, erfolgreich vermittelte Kandidaten innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren ab der Einigung über den Inhalt ihrer Tätigkeit nicht aktiv zum Zweck der Vermittlung an andere Auftraggeber zu kontaktieren. Sofern vermittelte Kandidaten über eigenen Entschluss die PERSONA CONSULT innerhalb der genannten Frist kontaktieren, darf PERSONA CONSULT diese in Auswahlverfahren miteinbeziehen.

9. HAFTUNG

PERSONA CONSULT führt eine gewissenhafte und fachlich kompetente Auswahl der Kandidaten durch. PERSONA CONSULT schuldet im Rahmen der Personalsuche und –auswahl keinen bestimmten Erfolg, sondern ausschließlich die Präsentation geeigneter Kandidaten. PERSONA CONSULT haftet demgemäß auch nicht für ein bestimmtes Ergebnis, dass sich der Auftraggeber aus der Personalsuche und -auswahl erwartet.
Ebenso wenig haftet PERSONA CONSULT hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der von Dritten eingeholten Auskünfte und Referenzen über die Kandidaten.
PERSONA CONSULT haftet darüber hinaus weder für leicht oder grob fahrlässig, noch für vorsätzlich durch von Kandidaten im Unternehmen des Auftraggebers verursachte Schäden.

Im Übrigen haftet PERSONA CONSULT nur, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wurde, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und/oder Folgeschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Leistungsverzögerungen, die auf nicht vollständige, später abgeänderte oder nicht rechtzeitig übermittelte Informationen oder Unterlagen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind, sind von der PERSONA CONSULT nicht zu vertreten.

Soweit die Haftung in diesen Bedingungen ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe der PERSONA CONSULT sowie der Arbeitnehmer, Vertreter und Unterauftragnehmer der PERSONA CONSULT.

10. DATENSCHUTZ und VERTRAULICHKEIT

Personaldaten unterliegen dem Datenschutzgesetz (DSG). Der Auftraggeber verpflichtet sich zur absoluten Diskretion über die persönlichen und beruflichen Verhältnisse der von PERSONA CONSULT vorgestellten Kandidaten. Sämtliche dem Auftraggeber zugestellten Bewerbungsunterlagen bleiben bis zu einem Vertragsabschluss Eigentum von PERSONA CONSULT, dürfen weder direkt noch indirekt an Dritte weitergegeben werden und müssen bei Nichtgebrauch oder spätestens bei Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden. Direkte Referenzanfragen des Auftraggebers bei gegenwärtigen und früheren Arbeitgebern oder sonstigen Referenzpersonen dürfen nur mit dem vorherigen und ausdrücklichen Einverständnis vom Kandidaten und von PERSONA CONSULT erfolgen.

10.1 Datenschutz gegenüber dem Auftraggeber
PERSONA CONSULT verpflichtet sich, Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt und Diskretion abzuwickeln und vertrauliche Firmeninformationen nur mit Einwilligung des Auftraggebers an Kandidaten weiterzugeben.

11. AUFRECHNUNGSVERBOT

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, mit allfälligen eigenen Forderungen gegen die Forderungen der PERSONA CONSULT aufzurechnen.

12. ANWENDBARES RECHT und GERICHTSSTAND

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen unterliegen ausschliesslich Schweizerischem Recht unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen Kollisionsnormen, (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts. Für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt als Gerichtsstand das Domizil der AP Fischer Capital & Co. KmG. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, den Auftraggeber an seinem Geschäftssitz zu verklagen.

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